Radwegebenutzungspflicht
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"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat [am 18. November 2010] in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.09)
Weitere Informationen
- http://www.adfc.de/news/2011---1-quartal/grundsatzurteil-zur-radwegebenutzungspflicht-veroeffentlicht
- Ab auf die Straße, ADFC Hamburg