Nationaler Radverkehrsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2013, 08:25 Uhr

Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) stellt die deutsche Bundesregierung zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung, mit denen nicht investive Projekte zur Förderung des Radverkehrs unterstützt werden. Der Nationale Radverkehrsplan 2002-2012 wurde im Mai 2002 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Dies geschah auf Initiative des Bund-Länder Arbeitskreises Fahrradverkehr aufgrund einer Vorlage des Bundesverkehrsministeriums, die unter Mitwirkung von Vertretern des Bundes, der Länder, der Gemeinden und von Verbänden (ADFC, BUND, VCD, ZIV) entstanden war. Seit 2004 informiert ein eigener Internetauftritt umfassend über den Nationalen Radverkehrsplan, seine Ziele und Aktivitäten.

Für die Umsetzung des NRVP ist das Bundesverkehrsministerium zuständig. Es wird durch einen zwölfköpfigen „Beirat Radverkehr“ mit Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden, Wissenschaft und Verbänden beraten.


Weblinks[Bearbeiten]