Nebeneinander Radeln: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 21. August 2017, 15:19 Uhr

"Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren" (StVO §27), also die gesamte Spurbreite ausnutzen. Bei (geführten) Radtouren oder Critical Mass Rides ist dies eine selbstverständliche Verkehrsregel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Nebeneinander radeln darf man auch in kleineren Gruppen (weniger als 16 Radler)

  • in Fahrradstraßen jederzeit und
  • in allen anderen Straßen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden,
    • dies wiederum bedeutet, dass man auch in ganz engen Straßen, wo ein Kraftfahrzeug ein einzelnes Fahrrad aufgrund zu geringer Breite nicht überholen kann, permanent nebeneinander fahren darf.